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Studium und Kind absichern
- November 21, 2016
- Gepostet von: Malte Klauke
- Kategorie: Finanzen
Studium gemeinsam mit dem Kind meistern
Auf das Studium konzentrieren und den eigenen beruflichen Werdegang vorbereiten. Das möchten einige junge Menschen nach dem Abitur verwirklichen. Doch natürlich kann es sein, dass sich während des Studiums Nachwuchs ankündigt und die Familienplanung oft früher als geplant passiert. Um Kind und Studium gleichermaßen gerecht werden zu können, müssen einige Änderungen bei der Studien- und Finanzplanung getan werden. Nachfolgend ein Überblick.
Finanzielle Absicherung von Kind und Studium
Die 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hat ergeben, dass fünf Prozent der Studierenden ein oder mehrere Kinder haben. Im Schnitt sind Erstis mit Kind 31 Jahre alt und etwa 7,6 Jahre älter als ihre kinderlosen Mitstudenten. Während die Mitstudenten ohne Kind auch oft schauen müssen, wie sie ihr Studium und ihre Freizeitaktivitäten mit BAföG und Nebenjobs finanzieren können, sind sie dennoch nur für sich verantwortlich. Gerade junge Eltern stehen bekanntermaßen noch einmal vor ganz anderen finanziellen Herausforderungen. Finanzierungshilfen gibt es jedoch von staatlicher und privater Seite.
Die Förderung mit Eltern- und Kindergeld
Studenten mit Kind können unter anderem auf das Eltern- und Kindergeld vom Staat zurückgreifen. Das Elterngeld wird bezahlt, wenn Eltern aufgrund einer Geburt nicht arbeiten gehen können. Bezuschusst werden können bis zu 67 Prozent des Einkommens.
Unterstützt werden jedoch auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes keiner Beschäftigung nachgegangen sind. Zum Beispiel im Falle eines Studiums. Studenten erhalten somit auch ohne vorheriges Beschäftigungsverhältnis pro Monat mindestens 300 Euro Elterngeld. Dieses wird für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt und für Alleinerziehende beträgt die Bezugsdauer von Beginn an 14 Monate. Der Antrag für das Elterngeld muss schriftlich erfolgen und sollte kurz nach der Geburt bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Denn das Geld wird nur bis zu drei Monaten rückwirkend gezahlt. Jedes Bundesland hat ein bestimmtes Antragsformular, das Eltern über die Übersichtsseite des BMFSFJ finden.
Ist die Bezugsdauer abgelaufen und aufgrund des Studiums kann keine Berufstätigkeit nachgewiesen werden, können Studenten mit Kind Betreuungsgeld beantragen. Voraussetzung für die Genehmigung des Betreuungsgeldes ist, dass keine Kitabetreuung in Anspruch genommen wird. Dann können Studenten mit einer monatlichen Förderung von etwa 150 Euro rechnen. Dieser Betrag wird jedoch nur bis zum 36. Lebensmonat des Kindes und insgesamt über 22 Monate gezahlt.
Zusätzliche finanzielle Hilfe über BAföG
Bafög gehört zu den finanziellen Mitteln, die Studenten wohl bekannt sind. Um die BAföG-Leistungen nicht aufs Spiel zu setzen, sollte das Amt rechtzeitig über die Geburt des Kindes in Kenntnis gesetzt werden. Denn sollte das Studium plötzlich einfach für drei Monate unterbrochen werden, ohne erkennbaren Grund, haben Studenten keinen Anspruch mehr auf das Fördergeld.
Der Studierende muss jedoch nicht nur einen Antrag auf zusätzliche Förderung stellen, wenn das Kind während des laufenden Studiums geboren wird, sondern zudem, wenn man bereits vor Studienbeginn ein Kind hat. Pro Kind erhalten Studenten vom BAföG-Amt monatlich circa 130 Euro zusätzlich. Und verlängert sich das Studium aufgrund des Kindes – zum Beispiel, wenn sich eine Auszeit genommen wird – können Studenten einen Antrag auf Verlängerung der Förderung stellen. Grundsätzlich werden folgende Verlängerungen gewährt:
- Ein Semester Verlängerung aufgrund der Schwangerschaft.
- Je ein Semester Verlängerung pro Lebensjahr des Kindes – und zwar bis zur Vollendung des 5. Lebensjahrs.
- Je ein Semester Verlängerung für das sechste und siebte Lebensjahr und das achte bis zehnte Lebensjahr des Kindes.
- Verlängerung aufgrund einer Erkrankung des Kindes.
Voraussetzung für die Verlängerung des Förderanspruchs ist jedoch, dass sich der Studierende auch selbst um das Kind kümmert.
Stipendien und Stiftungen
Unterstützung können sich Studenten mit Kind auch von Stiftungen holen. Einige haben ihr Angebot speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern ausgerichtet. Die Stipendien sind häufig jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese können sich auf das Geschlecht, die soziale Herkunft oder aber den Studiengang beziehen. Stipendienprogramme, die sich um die Belange von Studenten mit Kindern kümmern werden zum Beispiel von der Heinrich-Böll Stiftung vergeben. Die Stiftung bevorzugt jedoch Studenten, die ein geisteswissenschaftliches Studium absolvieren.
Dagegen richten sich die Stipendien der Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung vor allem an Frauen, die sich um eine Doktorarbeit im medizinischen oder naturwissenschaftlichen Bereich bewerben.
Hilfe kann es zudem von der Bundesstiftung Mutter und Kind geben. Über die Zusage finanzieller Unterstützung entscheidet die Stiftung unabhängig von anderen Ansprüchen. Bei der Entscheidung schwingt ausschließlich die persönliche Situation mit. Grundsätzlich hilft die Stiftung in folgenden Fällen:
- Wenn eine Schwangerschaft besteht und der Wohnsitz in Deutschland ist.
- Wenn die Mutter sich vor der Geburt an eine Beratungsstelle für Schwangere wendet.
- Wenn eine Notlage besteht. In diesem Fall überprüft die Stiftung die Einkommensverhältnisse.
Absichern mit Kranken- und Haftpflichtversicherung
Neben der finanziellen Absicherung ist es auch wichtig, dass sich um die Versicherung des Kindes gekümmert wird. Ist der Student noch über die Familienversicherung versichert, ist auch das Kind des Studenten darüber versichert. Greift die Familienversicherung aber nicht mehr, weil der Student selbst aufgrund seines Alters aus der Familienversicherung ausscheidet, ist sich spätestens nach der Geburt um den Abschluss einer eigenen Absicherung für Kind und Kegel zu sorgen.
Studenten, die sich selbst versichern müssen, haben bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters Anspruch auf die gesetzliche studentische Krankenversicherung. Auch für andere Versicherungen gibt es spezielle Studentenangebote. Der Zeitraum des Anspruchs für die gesetzlich studentische Krankenversicherung kann sich jedoch mit Nachwuchs verlängern. Denn durch die Erziehungszeit haben Studenten die Möglichkeit, die Studienzeit zu verlängern.
Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums zudem für eine private Krankenversicherung entscheiden. Eine individuelle Anfrage bei Experten kann helfen zunächst für sich herauszufinden, ob sich eine gesetzliche Versicherung lohnt und welche private Versicherung den eigenen Bedürfnissen am besten nachkommt.
Besteht bereits eine private Krankenversicherung muss der Student für sein Kind eine private Krankenversicherung abschließen. Ein Wechsel in die gesetzliche studentische Krankenversicherung ist nicht möglich, da sich der Student vor dem Studium von der Versicherungspflicht hat befreien lassen.
Ebenso wie um eine Krankenversicherung sollten sich Studenten um eine Haftpflichtversicherung kümmern, die auch für das Kind aufkommt. Erwarten Studenten ein Kind, dann muss die eigene Haftpflichtversicherung in eine Familienpolice geändert werden. Denn es kann immer dazu kommen, dass Kinder in der Freizeit, beim Sport oder in der Nachbarschaft unbedarft einen Schaden verursachen. Kinder unter sieben Jahren gelten jedoch als deliktunfähig. Verursachen jüngere Kinder einen Schaden, kann es dazu kommen, dass die Versicherung die vom Geschädigten geforderten Schadensersatzansprüche abweist. Auch wenn die Eltern nachweislich ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen sind. Damit der Versicherungsschutz auch bei Kindern unter sieben Jahren greift, ist bei der Wahl der Versicherung darauf zu achten, dass die so genannte Unschuldsvermutung ein Vertragsbestandteil ist.
Absicherung der Betreuung
Damit das Studium nicht nur keine finanziellen oder versicherungstechnischen Hürden mit sich bringt, ist die Betreuung des Kindes während der Studienzeit abzusichern. Einige Universitäten und Hochschulen bieten Möglichkeiten der Kinderbetreuung direkt in Campusnähe. Oft gibt es sogar Kitas, die vom Studentenwerk betrieben werden. Jedoch sind diese oft voll und es ist mit Wartezeiten für einen Platz zu rechnen. Andere Unis bieten wiederum Mutter-Kind-Räume an. Dort finden die Kleinsten Spielsachen und es gibt Wickel- und sogar Schlafmöglichkeiten für die Kinder. Die Räume können die Studierenden zur eigenen Kinderbetreuung nutzen.
Jedoch haben Studenten zudem die Möglichkeit, Tagesmütter vom Jugendamt in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die Betreuung werden nach den finanziellen Mitteln der Studenten errechnet. Der Antrag für eine Betreuung ist beim örtlichen Jugendamt einzureichen.
Absicherung der eigenen Studienleistungen
Unterstützung sollten sich Studenten mit Kind hinsichtlich ihres Lern- und Prüfungsprogramms holen. Denn so kann der Erfolg des Studiums neben der Kinderbetreuung abgesichert werden. Da es meist nicht möglich ist, bereits einige Wochen nach der Geburt weiter zu studieren, ist sich frühzeitig um eine Beurlaubung zu kümmern. Trotz Beurlaubung ist es meist möglich, wenn es die Zeit erlaubt, Seminare zu besuchen oder Prüfungen abzulegen. Auch Dozenten sollten frühzeitig über den Nachwuchs informiert werden. Denn oft sorgen sie dann für Fristverlängerungen bei den Hausarbeiten oder machen Ausnahmen bei der Anwesenheitspflicht.
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