Geld verdienen als Student – Studentenjobs
Einen Studentenjob finden
Es gibt viele Arten, als Student Geld zu verdienen: die einen jobben in Bars oder Cafés als Kellner, die anderen haben einen Job am Institut, an dem sie studieren, wieder andere geben Nachhilfe oder jobben in der Firma, in der sie schon ein Praktikum gemacht haben.
Freie Stellen gibt es eigentlich immer, man muss sie nur finden – zum Beispiel über Annoncen in Tageszeitungen und Wochenblättern oderAnzeigen auf schwarzen Brettern an der Uni oder online.
Natürlich kann es auch sinnvoll sein, sich über Bekannte mal umzuhören, ob jemand jemanden kennt usw. Praktikumsbörsen können auch einen Anlauf wert sein, da man über vorherige Berufserfahrungen oftmals schneller an einen Nebenjob kommt.
Nebenjobs: worauf du achten musst
Als Student hast du mehrere Möglichkeiten, dir den ein oder anderen Euro während deines Studiums zu verdienen. Generell gilt, dass du als „Ordentlicher Student“ an einer FH oder an einer Hochschule eingeschrieben bist und dein Studium die „Hauptsache“ darstellt und die Nebenschäftigung eine „Nebensache“ ist.
Hier stellen wir dir verschiedene Job-Arten und deren besondere Eigenschaften bzgl. Sozialversicherung, Steuern und Kindergeld vor:
- Mini-Job (langfristig)
- Mini-Job (kurzfristig)
- Midi-Job
- Kindergeld & Nebenjobs
- Link-Tipps zum Thema
- Als Student arbeiten | Rahmenbedingungen
Mini-Job (langfristig)
Als Student kannst du einer (langfristigen) geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen. Du verdienst bis zu 450 € monatlich – auch aus mehreren Jobs – bis max. 5.400 € im Jahr; ohne dass du voll sozialversicherungspflichtig wirst. Dein Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag in die Rentenversicherung (du zahlst max. 3,9%), so dass du auch Rentenversicherungsansprüche während deiner Beschäftigung sammelst.
Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Je nach Steuerklasse bzw. auch pauschal, führt dein Arbeitgeber Steuern ab (max. 2% bzw. 9 €). Auswirkungen auf das Kindergeld hat die Beschäftigung nicht, so lange du die „Kindergeld“-Kriterien (siehe unten) erfüllst.
Mini-Job (kurzfristig)
Möchtest du z.B. die Semesterferien für einen umfangreicheren Job nutzen, so kannst du auch im Rahmen einer kurzfristigen geringfügigen Beschäftigung tätig werden. Voraussetzung ist, dass der Job von Anfang an befristet ist und du maximal 2 Monate (mind. 5-Tage-Woche) bzw. 50 Arbeitstage im Kalenderjahr tätig bist. Die wöchentliche Arbeitsstundenanzahl ist dabei unerheblich – ebenso dein Verdienst. Du bleibst auch während der Beschäftigung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auch hier gilt, so lange du die Kindergeld-Kriterien einhältst, wird das Kindergeld weiter gezahlt.
Während deiner Beschäftigung kannst du auf „Steuerkarte“ arbeiten und dir am Ende des Jahres über den Lohnsteuerjahresausgleich das Geld wieder einfordern. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist ebenfalls möglich.
Midi-Job
Liegt dein monatliches Einkommen zwischen 450,01 € und 850,00 € befindest du dich im sog. „Gleitzonen-Fall“ bzw. übst einen Midi-Job aus. In dieser Beschäftigung bist du voll sozialversicherungspflichtig, zahlst aber nur einen geringen Beitrag in die Sozialkasse ein – dein Arbeitgeber umso mehr. Der Beitrag wird gestaffelt und steigt bis zum Erreichen der 850 € schrittweise an. Durch die Zahlung der Sozialabgaben kommst du auch in den Genuss der vollen Sozialleistungen.
Kindergeld
Generell wird das Kindergeld für ein über 18 Jahre altes „Kind“ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt, wenn du dich
- in einer Berufsausbildung befindest
- in einem Erststudium eines „geordneten Ausbildungsgangs“ befindest
- keine „schädliche Erwerbstätigkeit“ ausübst, die mehr als 20 Wochenstunden umfasst bzw. die du für höchstens 2 Monate ausübst
Linktipps zum Thema
An dieser Stelle haben wir dir wichtige Links aufgeführt, die dir bei der weiteren Informationsbeschaffung zum Thema sicherlich behilflich sein können:
>> Deutsche Rentenversicherung: Ferien- & Nebenjobs
>> Mini-Job-Zentrale der Knappschaft Bahn See
>> Arbeitsagentur – Familienkasse – Kindergeld
Desweiteren findest du auch ausführliche Informationen zum Thema „Sozialversicherungspflicht“ auf den Seiten der Krankenkassen.